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OLG Hamm, 05.07.1993 - 22 U 95/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der Haftung eines ohne Vertretungsmacht handelnden bereits entlassenen Testamentsvollstreckers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 179
Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht für einen Verzögerungsschaden bei nachträglicher Genehmigung
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 10.03.1993 - 4 O 582/92
- OLG Hamm, 05.07.1993 - 22 U 95/93
Papierfundstellen
- NJW 1994, 666
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 05.07.2011 - 13 U 76/11
Vertreterhaftung: Schadensersatzanspruch gegen den Vertreter bei Unstimmigkeiten …
Denn es ist in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa OLG Hamm, NJW 1994, 666;… Münchener Kommentar zum BGB/Schramm, 5. Aufl., § 177 Rn. 59;… Staudinger/Schilken, BGB, Neubearb. 2009, § 179 Rn. 8;… Bamberger/Roth/Valenthin, BGB, Stand: 01.03.2011, § 179 Rn. 14) anerkannt, dass § 179 BGB unanwendbar ist auf Schadensverursachungen im Zusammenhang mit wirksamen Vertragsabschlüssen durch Vertreter; einschlägig sind insofern vielmehr insbesondere die Regeln der culpa in contrahendo (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB).