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   OLG Hamm, 05.07.1993 - 22 U 95/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4988
OLG Hamm, 05.07.1993 - 22 U 95/93 (https://dejure.org/1993,4988)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.07.1993 - 22 U 95/93 (https://dejure.org/1993,4988)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juli 1993 - 22 U 95/93 (https://dejure.org/1993,4988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Haftung eines ohne Vertretungsmacht handelnden bereits entlassenen Testamentsvollstreckers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 179
    Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht für einen Verzögerungsschaden bei nachträglicher Genehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 666
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 05.07.2011 - 13 U 76/11

    Vertreterhaftung: Schadensersatzanspruch gegen den Vertreter bei Unstimmigkeiten

    Denn es ist in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa OLG Hamm, NJW 1994, 666; Münchener Kommentar zum BGB/Schramm, 5. Aufl., § 177 Rn. 59; Staudinger/Schilken, BGB, Neubearb. 2009, § 179 Rn. 8; Bamberger/Roth/Valenthin, BGB, Stand: 01.03.2011, § 179 Rn. 14) anerkannt, dass § 179 BGB unanwendbar ist auf Schadensverursachungen im Zusammenhang mit wirksamen Vertragsabschlüssen durch Vertreter; einschlägig sind insofern vielmehr insbesondere die Regeln der culpa in contrahendo (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB).
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